Garantiebedingungen – GRAND
Willkommen in der Welt der Grand Boote!
Vielen Dank, dass Sie sich für ein Grand Schlauchboot entschieden haben. Wir hoffen, dass Sie viele angenehme Jahre mit Ihrem Boot haben werden. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um diese Garantievereinbarung zu lesen. Sie enthält viele wichtige Informationen über die Vorteile, die Ihnen die Grand-Garantie bietet. Die nachstehende Erläuterung ist ein integraler Bestandteil des Garantiefalls. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an den Händler zu wenden, bei dem Sie das Boot gekauft haben.
Garantiebedingungen
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Schiffes (an eine natürliche Person für den nicht-kommerziellen Gebrauch) und gilt für:
- aufblasbare faltbare Boote 2 Jahre
- RIB 2 Jahre + 3 Jahre verlängerte Garantie*
- Die Standardherstellergarantie für RIB-Boote für den gewerblichen Gebrauch (juristische Personen) beträgt 6 Monate ab Kaufdatum oder nach Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer länger, jedoch bei obligatorischen 2 jährlichen vorbeugenden Inspektionen (siehe Bedingungen für erweiterte Garantie*) und nicht länger als 5 Jahre.
- Wenn die Reparatur während der Garantiezeit länger als 10 Tage dauert, verlängert sich die Garantiezeit um die Anzahl der Tage, die die Reparatur gedauert hat.
- Die Garantie für das Schiff umfasst den Austausch oder die Reparatur defekter Teile und Komponenten, so dass diese technisch einwandfrei sind. Die Garantie deckt keine Liege-, Hebe- und Absenkkosten des Schiffes sowie keine Lieferungen zu und von Service-Werkstätten.
- Die Garantie erlischt, wenn der Mangel am Wasserfahrzeug verursacht wurde durch:
- Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung.
- Reparaturen in einer nicht autorisierten Werkstatt
- ob ne podaljšanju garancije s pregledi
- Aufgrund der Aufrechterhaltung der Qualität des Schiffes und der Materialien muss das Boot mindestens zweimal jährlich in einer autorisierten Werkstatt inspiziert werden.
Wir empfehlen die Wartung vor Saisonbeginn und die Vorbereitung auf die Winterlagerung. Nach der Inspektion werden das Inspektionsdatum und die Unterschrift des Technikers, der die Inspektion durchgeführt hat, im Garantieheft eingetragen. So vermeiden wir mögliche spätere Ausfälle, die durch mangelnde oder unsachgemäße Wartung des Bootes entstehen können. Wenn das Boot gut gewartet ist, wird das Garantieheft bestätigt, andernfalls wird der Eigentümer auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen bzw. kann der Verkäufer von der Garantie/Garantieverlängerung zurücktreten.
Die erweiterte Garantie und Inspektionen werden am Sitz von Moto-Nautika d.o.o. oder nach Ermächtigung durch einen autorisierten Servicepartner durchgeführt. - Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen: Normale Wartungsarbeiten und regelmäßige Inspektionen, Austausch von Teilen aufgrund von Verschleiß, Schäden, die durch höhere Gewalt, Feuer, Kollision oder Unfall verursacht wurden; Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, unsachgemäßen Transport oder Lagerung verursacht wurden; Schäden, die durch unbefugte Servicepartner mit unsachgemäßen Eingriffen verursacht wurden; für Teile, die sich schnell abnutzen und bei normaler Nutzung mehrmals ausgetauscht werden müssen (unvollständige Liste: Schrauben, verschiedene Dichtungen, Kontaktverbindungen, externe Installationen,..), Transportkosten zum Händler, der die Reparatur durchführt, und zurück.
Anleitung für das Garantieabwicklungsverfahren:
Der Eigentümer ist verpflichtet, eine festgestellte Fehlfunktion unverzüglich der autorisierten Werkstatt (Daten auf der Titelseite) zu melden. Der Eigentümer ist verantwortlich, wenn er durch eine verspätete Meldung Schäden am Motor verursacht. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Händler. Der Bootsbesitzer darf nicht eigenmächtig Eingriffe am Boot vornehmen oder Reparaturen durchführen.
Die verlängerte Garantie des Bootes gilt bei ordnungsgemäßer Wartung des Bootes und regelmäßigen Inspektionen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen (2x jährliche Inspektion – vor und nach der Saison). Wenn diese Wartungsinspektionen nicht regelmäßig durchgeführt werden, kann die Zuverlässigkeit und Sicherheit Ihres Bootes beeinträchtigt werden und die Garantie erlischt.
Die Garantie schließt die Verbraucherrechte, die sich aus der Haftung des Verkäufers für Mängel der Ware ergeben, nicht aus
Das geografische Geltungsgebiet der Garantie ist die Republik Serbien.
Der Garantiegeber garantiert die Eigenschaften oder die einwandfreie Funktion während der Garantiezeit, die mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher beginnt. Für Waren, für die eine Garantie ausgestellt wird, garantiert der Garantiegeber dem Verbraucher nach Ablauf der Garantie die Wartung, Ersatzteile und Anschlussgeräte gemäß der gesetzlichen Frist.
Die Kosten für regelmäßige Inspektionen und Wartung sowie die Kosten für den Austausch von Teilen, die aufgrund normaler Abnutzung ausgetauscht werden müssen, sind eine Belastung für den Eigentümer.
Für Schäden und Mängel, die auf unsachgemäße Verwendung, Vernachlässigung oder einen Unfall zurückzuführen sind, haftet der Eigentümer, zu dessen Lasten auch alle hiermit verbundenen und daraus resultierenden Kosten gehen. Zu Lasten des Eigentümers gehen auch die Kosten für die Demontage und/oder Inspektion des Schiffes, falls sich herausstellt, dass der Mangel nicht von der Garantie abgedeckt ist.
Falls Sie das Boot während der Garantiezeit verkaufen, ist es notwendig, den Händler über den Eigentümerwechsel zu informieren, da nur so die Garantiebedingungen auf den neuen Eigentümer übergehen. Der Eigentümerwechsel ist per E-Mail an [email protected] oder per Post mit den Angaben des neuen Eigentümers (Name, Adresse, Datum des Eigentümerwechsels, Boots-ID-Nummer und Zustimmung des neuen Eigentümers zur Weitergabe von Daten für Garantieansprüche) mitzuteilen.
Wie reiche ich Garantieansprüche ein?
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Boot haben, die Ihrer Meinung nach unter die Garantie fallen, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Händler und vereinbaren Sie eine Inspektion. Vergessen Sie nicht, beim Melden Ihres Anspruchs Ihre gültigen Garantieunterlagen vorzulegen. Ohne Vorlage des Garantiescheins ist eine Reparatur nicht möglich, ebenso wenig wie die Geltendmachung von Bedingungen, sofern diese durch Wartungsinspektionen verlängert wurden (*erweiterte Garantie).