Bei der Fahrt im Küstengebiet ist Sicherheit von entscheidender Bedeutung, weshalb die richtige Ausrüstung des Bootes unerlässlich ist. Die Vorschriften für Boote und schwimmende Anlagen legen klar die Mindestausrüstung fest, die sich an Bord befinden muss, damit das Boot den Sicherheitsstandards entspricht.
Einteilung der Fahrtgebiete
Die Fahrtgebiete werden in vier Hauptgebiete unterteilt: das Ozeangebiet, das offene Gebiet, das Küstengebiet und das geschützte Gebiet. Jedes dieser Gebiete erfordert eine spezifische Ausrüstung, die sich an Bord des Bootes befinden muss.
- OzeangebietEs stellt das anspruchsvollste Fahrgebiet dar, in dem die Wetterbedingungen sehr extrem sein können.
- Offenes GebietEs ist für die Navigation ausgelegt, bei der die Wetterbedingungen weniger extrem sein können, aber dennoch ein hohes Maß an Sicherheit erfordern.
- KüstenregionSie umfasst das Befahren größerer Buchten, Meeresarme, Seen und Flüsse, wo Wellen und Windstärke geringer sind, aber dennoch Aufmerksamkeit erfordern.
- SchutzbereichDas am wenigsten anspruchsvolle Gebiet, das die Fahrt in geschützten Gewässern, kleineren Buchten, Seen und Flüssen umfasst.

Ausstattung des Bootes für Küstenbereiche
Für Boote, die im Küstengebiet fahren, schreibt das Regelwerk folgende Pflichtausrüstung vor:
Seile und Trossen:
- Jedes Meeresboot bis zu einer Länge von 5 Metern muss über einen Anker oder ein anderes Anlegemittel mit einer mindestens 20 Meter langen Ankerleine oder Ankerkette sowie über drei Festmacherleinen mit einer Gesamtlänge von mindestens 30 Metern und entsprechender Festigkeit verfügen.
- Ein offenes Motorboot mit einer Länge von über 5 Metern und ein Motorboot mit Kabine mit einer Länge von bis zu 7 Metern muss über einen Anker mit einer mindestens 30 Meter langen Ankerleine oder Anker kette sowie über drei Festmacherleinen mit einer Gesamtlänge von mindestens 40 Metern entsprechender Festigkeit verfügen.
- Ein mehr als 7 Meter langes Seekabinenboot muss über einen Anker mit angemessenem Gewicht und einer Ankerleine oder Ankerkette von mindestens 40 Metern Länge sowie über drei Festmacherleinen von insgesamt mindestens 45 Metern Länge mit entsprechender Festigkeit verfügen.
Hilfsantrieb:
- Das Boot muss mit einem Motor oder Segeln als Hilfsantrieb ausgestattet sein. Falls es über keinen Hilfsantrieb verfügt, muss es über eine UKW-GMDSS-Funkstation oder drei rote Fallschirmsignalraketen verfügen.
Notfallausrüstung:
- Eimer mit Schöpflöffel oder Handpumpe zum Abpumpen von Wasser aus dem Boot.
- Mindestens ein tragbarer Pulverlöscher.
- Rettungswesten in der Anzahl der Personen, die sich an Bord befinden.
- Erste-Hilfe-Set mit medizinischer Grundausstattung und Medikamenten.
- Taschenlampe.
- Rettungsring mit einer mindestens 25 Meter langen Leine.
- Drei rote Fackeln für den Notfall.
- Navigationskompass.
- Nautische Handbücher, einschließlich Seekarten und Navigationsbesteck.
Leuchten und Tageskennzeichnungen:
- Das Boot muss gemäß den Kollisionsverhütungsregeln auf See mit Lichtern und Sichtzeichen ausgerüstet sein.
Sie finden Anlegestellen und Bootsankerplätze HIER.
Sicherheitsausrüstung für das Boot ist HIER.
Und die Bootsexterne Ausrüstung ist HIER.

Bootzubehör für den öffentlichen Personennahverkehr
Für Boote, die für den öffentlichen Personennahverkehr im Küstengebiet bestimmt sind, ist eine zusätzliche Ausrüstung vorgeschrieben:
Einbruch- und Brandschutzausrüstung:
- Einbruchsichere Äxte und Löschdecken.
- Abgasanlage des Motors.
- Feuerlöscher mit geeigneter Kapazität und Art, abhängig von der Größe und dem Verwendungszweck des Bootes.
Kommunikationsausrüstung:
- UKW-GMDSS-Funkgerät für Notfall- und Normalbetrieb.
- Signalraketen und Fackeln zur Signalisierung im Notfall.
Notausrüstung:
- Notfallreparaturset für Wasserfahrzeuge, einschließlich Werkzeugen zur Reparatur des Motors und anderer Geräte.
- Ersatzpinne für motorbetriebene Boote.
Kommunikationsmittel: Hier
Sicherheitsausrüstung: Hier

Wartung der Ausrüstung
Die Ausrüstung auf dem Boot muss regelmäßig gewartet werden und den vorgeschriebenen technischen Bedingungen sowie Qualitätsnormen entsprechen. Dies umfasst regelmäßige Überprüfungen der Ausrüstung, den Austausch abgenutzter oder beschädigter Teile und die sachgemäße Lagerung der Ausrüstung, damit diese immer einsatzbereit ist.
Die korrekte und vollständige Ausrüstung eines Bootes für die Fahrt im Küstenbereich ist entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit auf See. Die Beachtung der Vorschriften, die regelmäßige Wartung der Ausrüstung und die Vorbereitung auf verschiedene Szenarien auf See sind notwendige Schritte, die alle Bootsbesitzer und -nutzer befolgen müssen. Das Regelwerk legt klar fest, was ein Boot für eine sichere und unbeschwerte Fahrt alles enthalten muss, weshalb es wichtig ist, dass sich alle zur Einhaltung dieser Richtlinien verpflichten.
Sie finden Pflege- und Wartungsprodukte für Boote HIER.
